Holzbearbeitungsmechaniker / Holzbearbeitungsmechanikerin Anerkannt durch Verordnung vom 12. Juli 2004 (BGBL. I S. 1645)
Holzbearbeitungsmechaniker / Holzbearbeitungsmechanikerin Anerkannt durch Verordnung vom 12. Juli 2004 (BGBL. I S. 1645)
3 Jahre.
Die Ausbildung findet an den Lernorten Betrieb und Berufsschule statt.
Sekundarabschluss I, gerne auch Absolventen der einjährigen Berufsfachschule Holztechnik
Holzbearbeitungsmechaniker und Holzbearbeitungsmechanikerinnen stellen industriell Schnittholz, Hobelware, Holzleimbauelemente, Holzwerkstoffe und andere Holzfertigerzeugnisse her. Ihre Einsatzbereiche sind Unternehmen/Betriebe der Säge-, Hobel-, Holzleimbau- sowie Holzwerkstoffindustrie.
Holzbearbeitungsmechaniker und Holzbearbeitungsmechanikerinnen führen ihre Arbeiten selbstständig auf der Grundlage von Arbeitsaufträgen allein und im Team durch. Sie planen und koordinieren ihre Arbeit, legen die Arbeitsschritte fest, wählen die erforderlichen Werkstoffe aus, steuern, überwachen und optimieren Fertigungsprozesse. Sie ergreifen Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit, sowie zum Umweltschutz am Arbeitsplatz. Sie prüfen ihre Arbeiten auf fehlerfreie Ausführung, dokumentieren sie, führen qualitätssichernde Maßnahmen durch und erfassen Mengen und Zeitaufwand zur Berechnung der erbrachten Leistungen.
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